Herman & Popp: Warum Kin­der­rechte nicht in die Ver­fassung gehören (Video)

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Die regie­renden Par­teien machen sich seit Jahren stark, dass Kin­der­rechte in die Ver­fassung gehörten. Jetzt gibt es aktuelle Bemü­hungen, in dieser Sache das Grund­gesetz ganz zeitnah zu ändern.

Was aber viel­leicht gut klingen mag, ist in Wirk­lichkeit hoch­ge­fährlich. Denn mit einer ent­spre­chenden GG-Änderung läuft die Gesell­schaft Gefahr, dass die natür­lichen Eltern­rechte ganz schnell aus­ge­hebelt werden könnten. Dann drohen even­tuell vom Staate vor­ge­gebene Pflichten »zum Wohle des Kindes« wie z.B. KiTa-Pflicht, Impf­pflicht, Pflicht für Gender-und Sexu­al­kunde-Unter­richt in Kin­der­gärten und Grund­schulen u.v.m.

Andreas Popp und Eva Herman im Gespräch. Sie emp­fehlen, eine Petition zu unter­schreiben für die Erhaltung der letzten gesell­schaft­lichen Freiheit. Alles andere wird in eine Ver­staat­li­chung der Familie führen, so die Sorge.

Hier Petition unter­schreiben gegen eine Grund­ge­setz­än­derung, Kin­der­rechte in die Ver­fassung zu schreiben.

 

 

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