Nach Einschätzung des zuständigen Bundesamtes nehmen Kindesentführungen zu, weil es mehr Ehen und Lebensgemeinschaften zwischen Menschen unterschiedlicher Nationalität gibt. Dabei sei die Neigung von Vätern und Müttern, nach der Trennung von dem anderen Elternteil den Staat des gemeinsamen Wohnsitzes mit den gemeinsamen Kindern ohne entsprechende Sorgerechtsregelung eigenmächtig zu verlassen, deutlich gewachsen.
Auf Platz eins steht die Türkei. Dort gab es 38 deutsche Anträge auf Rückführung eines Kindes, gefolgt von Polen (22), Frankreich und England/Wales (je 13), Russland (12), Österreich und Italien (je 11), Spanien und USA (je 9) und Portugal (8). Dabei sind Kindesentführungen ins Ausland keine Einbahnstraße — oft werden Kinder auch widerrechtlich nach Deutschland gebracht. So stellte 2018 Polen 22 Anträge auf Rückführung, es folgten die Schweiz (18), USA (12), Italien (10), Frankreich (8), Russland (6) und die Türkei (5).
In der Praxis dürften die Fallzahlen entführter Kinder weitaus höher sein. So werden nur Rückführungsverfahren unter Beteiligung des Bonner Bundesamtes für Justiz erfasst. Dessen Einbeziehung sei nach dem Haager Abkommen nicht zwingend, “so dass die Zahlen nicht erschöpfend sind”, schreibt das Ministerium. Dem Haager-Kindesentführungsübereinkommen gehören derzeit weltweit 100 Vertragsstaaten an.
(dts Nachrichtenagentur) Foto: Flugzeug, über dts Nachrichtenagentur
























