Die Studie „Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland“, gefördert vom Bundesfamilienministerium, ist erst einige Tage alt, zeigt aber weitreichende Auswirkungen. Die Mainstrammedien bagatellisieren, die Alternativen, Oppositionellen weisen zu Recht darauf hin, dass – trotz der vorsichtigen, um Neutralität bemühten Sprache – die Studie den Warnern vollumfänglich recht gibt. Beispielsweise wird – laut dieser Studie — der Zuwachs der registrierten Gewalttaten um 10,4 Prozent zwischen 2014 und 2016 in Niedersachsen zu 92,1 Prozent von Flüchtlingen verursacht.

Den minderjährigen Flüchtlingen wird in der Studie breiter Raum gegeben. Es gibt viele Erklärungsangebote, was man alles für die Minderjährigen tun muss, und wie schwierig es für die minderjährigen Flüchtlinge sei, nicht in Alkoholmissbrauch, Drogen, Gewalt, Frustration und Aggression zu versinken:
„Eine fehlende Tagesstruktur führt oft zu Langeweile, Frustration und Aggression. Passivität verhindert zudem präventive Erfahrungen von Selbstwirksamkeit. Demgegenüber würden aus einem gut organisierten Schulbesuch, aus regelmäßigen Angeboten von Sport und Freizeitgestaltung oder auch aus Praktika zum Erlernen arbeitsbezogener Fähigkeiten starke Präventionseffekte erwachsen, was jedoch derzeit noch zu selten der Fall ist. [ … ] Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen angesichts des Verlusts ihrer Familie dringend verlässliche soziale Kontakte. Ehrenamtlichen Helfern gelingt es oft, für sie zu einer wichtigen Bezugsperson zu werden. [ … ] Der Schulbesuch von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen kann dann zum Problem werden, wenn dadurch der Unterricht der einheimischen Schüler/innen leidet und die jungen Flüchtlinge als Störer empfunden und entsprechend behandelt werden. [ … ]“
Polizeigewerkschafter haben nun energisch Konsequenzen aus der aktuellen Studie zur Flüchtlingskriminalität gefordert. Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Ulf Küch, macht seinem Ärger Luft. Lange sei das Phänomen der „sogenannten unbegleiteten, minderjährigen Ausländer“ bei den Politikern und Verantwortlichen auf taube Ohren gestoßen. Schon 2015 war den an der Front arbeitenden Polizisten klar, dass unter den angeblich Minderjährigen viele erwachsene Männer sind. Haben die Beamten das Jugendamt aber aufgefordert, das Alter des betreffenden Täters medizinisch zu überprüfen, sei das rundweg abgelehnt worden. „Hoffentlich trägt Pfeiffers Studie dazu bei, dass die Probleme mit erwachsenen Kriminellen, die hier als Flüchtlingsjugendliche umsorgt werden, angegangen werden“, hofft Küch.
Bei den zwei spektakulärsten Fällen der jüngsten Vergangenheit zeigte sich die Problematik auch in aller Schärfe: Hussein K., der Mörder der Freiburger Studentin Maria Ladenburger galt als minderjährig. Nach einer Überprüfung seines Alters und den Angaben seines Vaters stellte sich heraus, dass der schon wegen schwerer Körperverletzung in Griechenland vorbestrafte Mann 33 Jahre alt ist, also ein ausgewachsenes Mannsbild und Gewalttäter, der aber in einer Gastfamilie als Jugendlicher betreut, gehätschelt und dramatisch unterschätzt worden ist.

Statt dass das minderjährige Mädchen den Schutz der Gesellschaft auf ihrer Seite hatte, wurde der möglicherweise volljährige und gewalttätige Mann vom Jugendamt als schutzbedürftiger Teenager umsorgt. Die Informationen der Polizei an das Jugendamt, Abdul D. bedrohe massiv ein Mädchen, vielleicht deshalb nicht für voll genommen.
Die Weigerung von Organisationen und Behörden, das Alter von angeblich minderjährigen Flüchtlingen medizinisch nachprüfen zu lassen, ist ein flächendeckendes Phänomen. Immer wieder erfährt man das aus der Presse. Manche sind der Meinung, dass die Institutionen, die sich um minderjährige Flüchtlinge kümmern, dadurch sehr gute Einnahmen erzielen und deshalb kein gesteigertes Interesse zeigen, einen großen Anteil ihres Klientels via Altersbestimmung zu verlieren.
Die offizielle Begründung jedenfalls lautet, dass man zur Altersbestimmung die Handgelenkknochen röntgen muss. Das ist bisher nur mit “Knochenalterungsbestimmung durch ionisierende Röntgenstrahlung” möglich. Diese Methode gilt juristisch als invasiv und darf nur mittels eines richterliches Beschlusses angewendet werden. Sie wird daher sehr selten nur aufgrund eines einfachen Verdachts von der Polizei vorgenommen.

Die Informationen auf der Webseite stellen die Unterbindung des Menschenhandels in den Vordergrund. Nicht selten werden minderjährige Mädchen mit falschen Papieren als angeblich volljährige Frauen über die Grenzen geschleust, um sie als Prostituierte sexuell auszubeuten. Laut Fraunhofer Gesellschaft geht es bei dem Gerät hauptsächlich darum, zur Prävention von Menschenhandel beizutragen:
„Im Rahmen des multidisziplinären Forschungsprojekts »Prävention und Intervention bei Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung (PRIMSA)« entwickelt das Fraunhofer IBMT einen mobilen Ultraschall-Handscanner zur raschen Identifizierung minderjähriger Opfer von Menschenhandel. [ … ] Das von uns entwickelte ›PRIMSA‹-Handscanner-System ermöglicht die Bestimmung der Volljährigkeit durch mobile Ultraschallmesstechnik und kann nicht-invasiv und effizient ohne richterlichen Beschluss bei jedem Verdachtsfall angewandt werden .“
Wenn solche Geräte nun der Bundespolizei an den Grenzen und der Polizei im Inland zur Verfügung stehen, sollte es also möglich sein, nicht nur anscheinend minderjährige Mädchen zuverlässig zu erkennen und aus den Klauen von Menschenhändlern retten zu können, sondern auch die tatsächlich minderjährigen Flüchtlinge, die wirklich Betreuung und besondere Aufmerksamkeit benötigen von den erwachsenen Männern zu unterscheiden, die sich in betrügerischer Weise den besonderen Schutz und Aufwand des Gastlandes erschleichen wollen.
























