Schwangerschaftskonfliktgesetz: „Belästigung von Schwangeren vor den Beratungsstellen“ wird jetzt mit 5.000 Euro bestraft
Vor fast dreißig Jahren kam das neue Abtreibungsrecht und es wurde von der Presse gefeiert. Bis dato war eine Abtreibung verboten und wurde bestraft. Dem ungeborenen Menschlein war das Recht auf Leben inne und niemand, auch die Mutter nicht, durfte es ihm verwehren. Die verwundbarsten Menschen, die sich nicht wehren können, waren geschützt. Danach nicht […]
























Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.