Sofortige Abschiebung: EGMR erlaubt “Push­backs” von Migranten in Spanien

Die Große Kammer des Euro­päi­schen Gerichtshofs für Men­schen­rechte (EGMR) hat soge­nannte “Push­backs” von Migranten in Spanien für zulässig erklärt. Im kon­kreten Fall waren im August 2014 zwei Flücht­linge aus Mali und Elfen­bein­küste über die Grenz­anlage bei Melilla nach Spanien gelangt und mit min­destens 70 andere Men­schen umgehend nach Marokko “zurück­ge­schoben” worden – ohne Ver­fahren oder eine Mög­lichkeit, Rechts­mittel ein­zu­legen. “Andere Länder werden diese Ent­scheidung als Blan­ko­scheck für brutale Push­backs ver­stehen”, sagte Wolfgang Kaleck, Gene­ral­se­kretär der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sation ECCHR, die die Ver­fahren unter­stützt hatte, am Donnerstag.Vorherige Instanzen hatten noch anders geurteilt.

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Straßburg (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: EGMR, über dts Nachrichtenagentur

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